Wir helfen, wo Hilfe notwendig ist.
Oö. Energiekostenzuschuss
Wir helfen, wo Hilfe notwendig ist.
Oö. Energiekosten-zuschuss
Rechtzeitig vor Beginn der Heizsaison wird der Oö. Energiekostenzuschuss in Höhe von 200 Euro je Haushalt als rasche und treffsichere Unterstützung neu aufgelegt. Damit werden private Haushalte, die nach wie vor von den hohen Wohn- und Energiekosten betroffen sind, treffsicher und wirksam entlastet. Die Auszahlung erfolgt entweder automatisch an über 160.000 Haushalte oder kann von 2. Oktober bis 30. November online beantragt werden, wenn man noch nicht zum automatischen Bezieher/innenkreis zählt.
Rechtzeitig vor Beginn der Heizsaison wird der Oö. Energiekostenzuschuss in Höhe von 200 Euro je Haushalt als rasche und treffsichere Unterstützung neu aufgelegt. Damit werden private Haushalte, die nach wie vor von den hohen Wohn- und Energiekosten betroffen sind, treffsicher und wirksam entlastet. Die Auszahlung erfolgt entweder automatisch an über 160.000 Haushalte oder kann von 2. Oktober bis 30. November online beantragt werden, wenn man noch nicht zum automatischen Bezieher/innenkreis zählt.
Viele Menschen leiden nach wie vor unter der Teuerung – sei es beim Wohnen oder beim Heizen. Wir unterstützen die Menschen in Oberösterreich daher weiterhin: mit einem neuerlichen Energiekostenzuschuss in der Höhe von 200 Euro.
Landeshauptmann Thomas Stelzer
Alle Infos auf einen Blick:
Alle Infos auf einen Blick:
Der Oö. Energiekostenzuschuss
im Detail:
- 200 Euro pro Einpersonenhaushalt
- 200 Euro pro Haushalt ohne Kind unter 18 Jahren
- 300 Euro pro Haushalt mit einem
minderjährigen Kind - 400 Euro pro Haushalt mit zwei oder mehr
minderjährigen Kindern
Wer bekommt den Oö. Energiekostenzuschuss:
Einkommensgrenze (Bruttojahreseinkommen 2022, ohne Familienbeihilfe oder sonstige Sozialleistungen):
- ca. 27.000,- Euro für Einpersonenhaushalte (1.500,- Euro Monatsnetto)
- ca. 65.000,- Euro für Mehrpersonenhaushalte (2.859,- Euro Monatsnetto)
- Hauptwohnsitz ist in Oberösterreich und war das auch schon vor dem 2. September 2023.
Zwei Schritte zum Oö. Energiekostenzuschuss
Zwei Schritte zum Oö. Energiekostenzuschuss
Die Antragstellung ist von 2. Oktober bis 30. November 2023 online auf der Website des Landes Oberösterreich möglich.
Sie haben bereits den Oö. Wohn- und Energiekostenbonus 2023 erhalten?
- Antragslose und automatische Auszahlung an alle Bezieher/innen des Oö. Wohn- und Energiekostenzuschuss (Sommer 2023) oder Bezieher/innen der Wohnbeihilfe (Bezug mind. 1 Monat im Zeitraum 1. April bis 31. August 2023)
Sie haben den Oö. Wohn- und Energiekostenbonus zuvor noch nicht beantragt? So einfach können Sie den neuen Oö. Energiekostenzuschuss beantragen:
- Das Antragsformular ausfüllen:
Namen, Geburtsdaten und Jahresbruttoeinkommen aller Personen im Haushalt, Kontaktdaten und Bankdaten. - Das Formular absenden
- Geld aufs Konto bekommen
Kein Internetanschluss oder Probleme beim Ausfüllen?
Bitte wenden Sie sich an Ihr Wohnsitzgemeindeamt oder Ihren Magistrat.
Hier wird Ihnen bei allen Fragen zum Bonus gerne weitergeholfen.
Wichtige Hinweise:
Wichtige Hinweise:
Ihre Angaben im Online-Antragsformular werden mit dem Zentralen Melderegister (Kontrolle der Personen im Haushalt) und dem Transparenzportal des Bundes-ministeriums für Finanzen (Kontrolle des Jahresbruttoeinkommens der Personen im Haushalt) abgeglichen.
Pro Haushalt kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Zuschuss wird nur einmalig gewährt.
Es besteht kein Rechtsanspruch. Zu Unrecht bezogene Leistungen werden zurückgefordert.
Nicht antragsberechtigt sind: Personen, die ihren Hauptwohnsitz in zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen haben, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden (u. a. Alten- und Pflegeheime, Wohneinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung, Studen- tenheime, Grundversorgungsquartiere ...), Asylwerbende, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene.
Änderungen vorbehalten
Rechenbeispiele:
Rechenbeispiele
Alle Maßnahmen zur Entlastung in dieser Heizperiode:
Alle Maßnahmen zur Entlastung in dieser Heizperiode:
Mehrpersonenhaushalt
(Monatliches Nettoeinkommen / inkl. 2 Kinder)
Einpersonenhaushalt
(Monatliches Nettoeinkommen)